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   OLG Köln, 07.04.1987 - Ss 14/87 - 148   

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https://dejure.org/1987,3501
OLG Köln, 07.04.1987 - Ss 14/87 - 148 (https://dejure.org/1987,3501)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1987 - Ss 14/87 - 148 (https://dejure.org/1987,3501)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1987 - Ss 14/87 - 148 (https://dejure.org/1987,3501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlungsverfahrens; Verfahrenseinstellung; Rechtsbeschwerde; Verfahrenshinderniss; Unterbrechungsmöglichkeiten nach § 33 I OWiG; Verjährung ; Unterbrechung der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1, § 80

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2386
  • MDR 1987, 787
  • VRS 73, 140
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verwerfen des Einspruchs bei Nichtkenntnis des

    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG gerade für die Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; Senatsentscheidungen VRS 73, 140 und Beschluss vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Zwar steht nach erfolgter Zulassung der Rechtsbeschwerde die Bestimmung des § 80 Abs. 5 OWiG einer solchen Einstellungsentscheidung nicht mehr entgegen (vgl. SenE v. 7.4. 1987 - Ss 14/87 Z = NJW 1987, 2386 = VRS 73, 140 (141(; SenE v. 31.3. 2003 - Ss 82/02 Z; Göhler/König/Seitz a. a. O., § 80 Rdnr. 23 f., m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Zwar ist es dem Rechtsbeschwerdegericht danach im Zulassungsverfahren in der Regel verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich möglicher derartiger Verfahrenshindernisse einzutreten (vgl. Göhler OWiG , 10. Aufl., § 80 Rn. 23), doch ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde u.a. wegen der Frage einer fehlerhaften oder möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung unterbrechende Handlung - hier Wirksamkeit des Bußgeldbescheides - zuzulassen, um gerade hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 f; OLG Hamm Beschluß vom 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87 - in NStZ 1988, 137 f; OLG Köln VRS 73, 140 f; Göhler a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
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